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Allg. Zivil- u. Vertragsrecht
Handels- u. Gesellschaftsrecht
Franchiserecht
 
Hansahaus

Allg. Zivil- und Vertragsrecht



Die Ausrichtung der Kanzlei erlaubt eine weitreichende Beratung von kleineren bis mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts. Hierzu gehören aber auch arbeitsrechtliche, kaufrechtliche, urheberechtliche- und wettbewerbsrechtliche Problemstellungen. Selbstverständlich deckt die Kanzlei auch Rechtsgebiete wie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Werkvertragsrecht, das Arbeits- und Dienstvertragsrecht sowie das Schadensersatzrecht ab. Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt im Bereich der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Satzungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher und englischer Sprache. Ein professionell gestalteter Vertrag schafft dabei Rechtsklarheit und vermeidet mitunter Prozesse.

Ihnen werden stets umfassende individuelle Problemlösungen angeboten, egal ob Sie sich im Bereich der Vertragsverhandlung oder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befinden.

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BGH, I ZR 242/12
Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran persönlich beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer Garantenstellung hätte verhindern müssen.
BGH, II ZR 250/12
Eine Bestimmung in der Satzung einer GmbH, nach der im Fall einer (groben) Verletzung der Interessen der Gesellschaft oder der Pflichten des Gesellschafters keine Abfindung zu leisten ist, ist sittenwidrig und nicht grundsätzlich als Vertragsstrafe zulässig.