Die Ausrichtung der Kanzlei erlaubt eine weitreichende Beratung von kleineren bis mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts. Hierzu gehören aber auch arbeitsrechtliche, kaufrechtliche, urheberechtliche- und wettbewerbsrechtliche Problemstellungen. Selbstverständlich deckt die Kanzlei auch Rechtsgebiete wie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Werkvertragsrecht, das Arbeits- und Dienstvertragsrecht sowie das Schadensersatzrecht ab. Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt im Bereich der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Satzungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher und englischer Sprache. Ein professionell gestalteter Vertrag schafft dabei Rechtsklarheit und vermeidet mitunter Prozesse.
Ihnen werden stets umfassende individuelle Problemlösungen angeboten, egal ob Sie sich im Bereich der Vertragsverhandlung oder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befinden.