Die Kanzlei verfolgt das Ziel einer langfristigen, intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit und fühlt sich zu einer zeitnahen Bearbeitung von Mandaten und einer schnellen Weitergabe von Informationen an den Mandanten im hohen Maße verpflichtet.
Aufgrund einer schlanken Kostenstruktur können Mandanten mitunter kostengünstiger beraten werden als in vielen Kanzleien mit ähnlicher Ausrichtung.
Die Stärken der Kanzlei liegen einerseits in ihrer fachlichen Kompetenz, andererseits in ihrer hohen Servicebereitschaft und in der kontinuierlichen persönlichen Mandantenbetreuung.
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BGH, I ZR 242/12
Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran persönlich beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer Garantenstellung hätte verhindern müssen.
BGH, II ZR 250/12
Eine Bestimmung in der Satzung einer GmbH, nach der im Fall einer (groben) Verletzung der Interessen der Gesellschaft oder der Pflichten des Gesellschafters keine Abfindung zu leisten ist, ist sittenwidrig und nicht grundsätzlich als Vertragsstrafe zulässig.