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Allg. Zivil- u. Vertragsrecht
Handels- u. Gesellschaftsrecht
Franchiserecht
 
Hansahaus

Franchiserecht



Die Kanzlei hat langjährige Erfahrung im Bereich des Franchising. Wir sind sowohl für viele Franchisegeber als auch für Franchisenehmer tätig. Wir haben bislang eine Vielzahl von Franchisegebern und Franchisenehmern beraten und gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Wir beraten seit langem eine Reihe von Franchisegebern. Aufgrund unserer langjähren Erfahrung in diesem Bereich, sind wir in auch hier in der Lage, unseren Mandanten Lösungen auf höchstem fachlichen Niveau zu bieten. Zudem haben wir eine Vielzahl von Franchiseverträgen für unsere Mandanten entworfen, die erfolgreich umgesetzt wurden. Uns sind vor diesem Hintergrund verschiedenste Franchisemodelle aus unterschiedlichen Branchen bekannt.

Unser Angebot bezieht sich im Einzelnen u.a. auf:

Ansprechpartner zu allen Fragen des Franchiserechts ist Herr Rechtsanwalt Dr. Goebel.

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Legal consultancy by a German lawyer is also offered in English. Please feel free to contact us with any questions you may have by phone or in writing.
BGH, I ZR 242/12
Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran persönlich beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer Garantenstellung hätte verhindern müssen.
BGH, II ZR 250/12
Eine Bestimmung in der Satzung einer GmbH, nach der im Fall einer (groben) Verletzung der Interessen der Gesellschaft oder der Pflichten des Gesellschafters keine Abfindung zu leisten ist, ist sittenwidrig und nicht grundsätzlich als Vertragsstrafe zulässig.