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Hansahaus

AGB

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Allgemeine Mandatsbedingungen

(Stand Februar 2008)

§ 1 Mandatierung, Einbeziehung von AGB

  1. Inhaber der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Dr. Jörn Goebel. Sonstige mitarbeitende Rechtsanwälte sind lediglich im Angestelltenverhältnis für die Kanzlei tätig. Demzufolge kommen sämtliche vertragliche Rechtsbeziehungen ausschließlich mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörn Goebel zustande.
  2. Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die Kanzlei an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
  3. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen der Kanzlei mit dem Mandanten.
  4. Regelungen eines im Einzelfall geschlossenen Beratungsvertrages gehen vor.
  5. Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

§ 2 Mandatsverhältnis

Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die Kanzlei an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.

§ 3 Korrespondenz, Datenschutz und Identifizierung

  1. Die Kanzlei ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Mandanten und Dritten auch per E-Mail zu führen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die elektronische Datenübertragung per E-Mail über das Internet unsicher im Hinblick auf Vertraulichkeit und Authentizität ist und dass es bei der elektronischen Datenübertragung per E-Mail über das Internet zu Datenverlusten kommen kann sowie unbemerkt Computerviren übertragen werden können. Sollte der Mandant wegen der Möglichkeit, dass andere Internetteilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen könnten oder aus anderen, insbesondere aus vorstehend genannten Sicherheitserwägungen, keine Kommunikation per E-Mail wünschen, ist dies entsprechend mitzuteilen.
  2. Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
  3. Die Kanzlei ist, soweit die Art des erteilten Auftrags dies gesetzlich erfordert, befugt, den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Personalausweises oder des Reisepasses des Mandanten festzustellen, schriftlich festzuhalten und die Aufzeichnungen hierüber sechs Jahre lang aufzubewahren.

§ 4 Haftung

  1. Die Haftung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörn Goebel aus dem zwischen ihm und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf € 1.500.000,00 je Schadensfall beschränkt.
  2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Goebel bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Rechtsanwälte oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Der Mandant wird der Kanzlei vor der Bearbeitung einer jeden Angelegenheit alle ihm bekannten Umstände mitteilen, welche für die Höhe eines etwaigen Schadens maßgeblich sein könnten. Treten im Nachhinein Umstände ein, welche Auswirkungen auf einen etwaigen Schaden haben könnten, so wird der Mandant diese unverzüglich der Kanzlei mitteilen.
  4. Die Haftung für Rechtsfragen in Angelegenheiten ausländischen Rechts oder den Rat Dritter schließt Herr Rechtsanwalt Dr. Goebel aus. Soweit von der Kanzlei Dritte herangezogen werden, haftet die Kanzlei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Dritten.

§ 5 Beendigung des Mandatsverhältnisses

  1. Das Vertragsverhältnis kann von dem Mandanten jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung gekündigt werden.
  2. Das Kündigungsrecht steht auch der Kanzlei zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört. Die Pflicht der Kanzlei zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter der Kanzlei aus Anlass der Auftragsdurchführung überlassen hat, endet fünf Jahre nach Beendigung des Auftrags. Die Kanzlei schuldet keine längere Aufbewahrung. Ausgenommen sind hiervon rechtskräftige Titel, die die Kanzlei im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung erlangt hat. Werden Unterlagen verschickt, kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

§ 6 Sicherungsabtretung, Verrechnung mit offenen Ansprüchen

  1. Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungs- und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an Herrn Dr. Jörn Goebel in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Herr Rechtsanwalt Dr. Goebel wird den Erstattungs- oder Zahlungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
  2. Herr Rechtsanwalt Dr. Goebel ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihm eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen.

§ 7 Sonstiges

  1. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Goebel ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der gesetzlichen Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Regelung.
  4. Eine teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im übrigen nicht.