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Allg. Zivil- u. Vertragsrecht
Handels- u. Gesellschaftsrecht
Franchiserecht
 
Hansahaus

Handels- u. Gesellschaftsrecht



Unternehmerischer Erfolg setzt ein hohes Maß an Flexibilität voraus. Die Umsetzung von Ideen bedeutet oft, dass eine komplexe rechtliche Auseinandersetzung zu erfolgen hat.
Die Kanzlei betreut zurzeit mehrere kleine und mittelständische Unternehmen (in Formen der GmbH, OHG, GmbH & Co. KG und GbR) in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, vor allem aber auch im Bereich des Vertriebsrechts, insb. im Bereich des Franchiserecht.

Für das ganze Spektrum der Tätigkeit von Gesellschaften - und zwar von der Gründung, der Geschäftstätigkeit bis hin zu ihrer Liquidation - erhalten Sie umfassende Beratung und Betreuung. Darüber werden Ihnen außergerichtliche sowie gerichtliche Lösungsmöglichkeiten bei Streitigkeiten mit Kunden oder Wettbewerbern aufgezeigt.

Die Beratung deckt u.a. folgende Bereiche ab:

Für den steuerrechtlichen Part besteht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Hamburger Steuerkanzlei.

Ein besonderes Augenmerk legt die Kanzlei auf den Bereich des Franchising. In diesem Nieschen-Rechtsgebiet besteht langjährige und intensive Erfahrung.

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Legal consultancy by a German lawyer is also offered in English. Please feel free to contact us with any questions you may have by phone or in writing.
BGH, I ZR 242/12
Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran persönlich beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer Garantenstellung hätte verhindern müssen.
BGH, II ZR 250/12
Eine Bestimmung in der Satzung einer GmbH, nach der im Fall einer (groben) Verletzung der Interessen der Gesellschaft oder der Pflichten des Gesellschafters keine Abfindung zu leisten ist, ist sittenwidrig und nicht grundsätzlich als Vertragsstrafe zulässig.